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Unter einer Stoffstrombilanz ist ein erweiterter Nährstoffvergleich zu verstehen, der neben der Düngung z. B. auch die Futtermittel, die Zu- und Verkäufe von Tieren, das Saatgut einbezieht. Für die Aufzeichnung nach Stoffstrombilanzverordnung gibt eskeine Meldepflicht.
Zur Erstellung der Stoffstrombilanz sind folgende Betriebe verpflichtet:
Der Bezugszeitraum der Stoffstrombilanz ist identisch mit dem des Nährstoffvergleiches.
Die Bewertung der Stoffstrombilanz erfolgt nur nach dem Stickstoffsaldo. Dieser darf den Höchstwert von 175 kg pro Hektar und Jahr im dreijährigen Mittel nicht übersteigen. Ein Betriebsindividueller Höchstwert darf um maximal 10 % überschritten werden.
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