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Düngebedarfsermittlung

Ermitteln Sie frühzeitig den Düngebedarf ihrer Kulturen!

Vor der Düngung müssen Sie den Düngebedarf der Kultur für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit ermitteln. Auch vor einer Düngung im Herbst muss der vorhandene Düngebedarf der Kultur ermittelt werden.

Die Düngungshöhe ist abhängig von:

Anrechnung der Herbstdüngung auf den Düngebedarf

Werden im Herbst zu Winterraps oder Wintergerste Düngemittel ausgebracht, so ist die bei der Herbstdüngung ausgebrachte Menge an verfügbarem Stickstoff auf den N-Bedarfswert im folgenden Frühjahr anzurechnen. Vor diesem Hintergrund verringert sich der Bedarfswert im Frühjahr zwangsläufig um die im Herbst ausgebrachte Menge an verfügbarem Stickstoff.

Gleiches gilt für die Ausbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren nach Mais.

Bei der Düngebedarfsermittlung auf Flächen in nitratsensiblen Gebieten sind weitere Vorgaben zu beachten.

Die je Betrieb ermittelten N-Min Werte können auch für Schläge außerhalb der “roten Gebiete” der gleichen Anbaueinheit verwendet werden.

Der Düngebedarf unterligt ebenfalls der Meldepflicht zum 31.03.des Folgejahres

Die Düngebedarfsermittlung kann in ENNI ausgeführt werden. Der Gesamtbetriebliche Düngebedarf ist zu ermittel und einzuhalten. Alle Dokumente sind für sieben Jahre nach Ablauf des Düngejahres aufzubewahren.

Wir sind gern bereit, die Aufzeichnungen nach Ihren Angaben für Sie zu erstellen.

Ihr Ansprechpartner

Ralf Hellebusch

Nährstoffberater

Tel.: 04487/9285-15
Mobil: 0171/3015294
hellebusch@agro-dienst.de

Nährstoffberater

Guido Brinker

Nährstoffberater

Tel.: 04487/9285-12
Mobil:
brinker@agro-dienst.de

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