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Vor der Düngung müssen Sie den Düngebedarf der Kultur für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit ermitteln. Auch vor einer Düngung im Herbst muss der vorhandene Düngebedarf der Kultur ermittelt werden.
Die Düngungshöhe ist abhängig von:
Werden im Herbst zu Winterraps oder Wintergerste Düngemittel ausgebracht, so ist die bei der Herbstdüngung ausgebrachte Menge an verfügbarem Stickstoff auf den N-Bedarfswert im folgenden Frühjahr anzurechnen. Vor diesem Hintergrund verringert sich der Bedarfswert im Frühjahr zwangsläufig um die im Herbst ausgebrachte Menge an verfügbarem Stickstoff.
Gleiches gilt für die Ausbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren nach Mais.
Die je Betrieb ermittelten N-Min Werte können auch für Schläge außerhalb der “roten Gebiete” der gleichen Anbaueinheit verwendet werden.
Der Düngebedarf unterligt ebenfalls der Meldepflicht zum 31.03.des Folgejahres
Die Düngebedarfsermittlung kann in ENNI ausgeführt werden. Der Gesamtbetriebliche Düngebedarf ist zu ermittel und einzuhalten. Alle Dokumente sind für sieben Jahre nach Ablauf des Düngejahres aufzubewahren.
Wir sind gern bereit, die Aufzeichnungen nach Ihren Angaben für Sie zu erstellen.
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